Initiativen und Beratungsverläufe¶
Eine Initiative hält einen politischen Antrag oder ein anderes politisches Arbeitsdokument zusammen. Ihre Fassungen und Beratungen bleiben am selben Vorgang nachvollziehbar.
Eine Initiative öffnen¶
- Wähle links Initiativen.
- Öffne den Titel der Initiative, die du bearbeiten oder nachverfolgen möchtest.
- Prüfe die aktuelle Fassung und den angezeigten Status.
- Nutze Arbeitsdokument öffnen, wenn du den Initiativtext gemeinsam bearbeiten möchtest.
Die Bearbeitungsaktionen hängen von deiner Berechtigung ab. Änderungen am Initiativtext und gespeicherte PDF-Dateien sind unterschiedliche Dinge: Eine bereits erstellte PDF wird durch spätere Textänderungen nicht rückwirkend angepasst.
Eine Initiative mit einer Beratung verbinden¶
Eine Initiative kann in einem formalen TOP beraten werden. Die Verknüpfung stellt den Zusammenhang her, ohne aus der Initiative eine Kopie zu machen. Wenn du eine Zuordnung entfernst, bleibt die Initiative selbst bestehen. Die getrennte Aktion Initiative löschen entfernt dagegen den Vorgang und seine ausschließlich zugehörigen Daten nach Bestätigung.
Den Beratungsverlauf lesen¶
Auf der Initiativdetailseite findest du den Beratungsverlauf, sofern für die Initiative einer angelegt wurde. Er zeigt, wie die Initiative über Sitzungen und Gremien hinweg behandelt wird. Dazu gehören je nach Verlauf beispielsweise Weiterverweisungen, parallele Beratungen oder eine Rücküberweisung.
Der Verlauf gehört zur Initiative und verknüpft mehrere Beratungsstationen. Er ist nicht mit einer politischen Entscheidung oder einer einzelnen Initiativenfassung gleichzusetzen.
Fassungen und PDFs¶
Eine Initiativenfassung ist der gespeicherte inhaltliche Stand des Arbeitsdokuments. Eine PDF ist eine aus einer solchen Fassung erzeugte Datei mit den zugehörigen Dokumentangaben und Briefpapierdaten.
Über PDF-Fassungen gelangst du zur PDF-Verwaltung, wenn du die nötige Berechtigung hast. Dort kannst du vorhandene PDFs ansehen und die jeweils angebotenen Aktionen verwenden. Bereits versandte PDFs bleiben als historische Anhänge unverändert.